Ethnologisches Seminar

 

MA

MA Hauptfach 90
MA Nebenfach 30
MA Nebenfach 15

MA Hauptfach 90

Ethnologie kann im Rahmen eines Masterstudiengangs studiert und mit einem Master of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (MA) abgeschlossen werden. Der Abschluss des Masterstudiums im Hauptfach erfordert mindestens 90 KP. Das Hauptfach Ethnologie ist konsekutiv: Voraussetzung für das Master-Studium ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Ethnologie im Umfang von mindestens 90 KP.

Im Masterstudium HF 90 wird den Studierenden vertieftes Spezialwissen in ausgewählten Gebieten der Ethnologie, erweiterte Kompetenz im kritischen Umgang mit Methoden und Theorien, praktische Kenntnisse bei der Durchführung einer Feldforschung bzw. einer museologischen Forschungsarbeit, sowie fortgeschrittene Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt.

Es besteht keine Unterteilung in Studienphasen, jedoch werden Abfolgen vorgesehen. Es bietet sich an, das Masterseminar Theorien und das Masterseminar Methoden in den ersten beiden Semestern zu absolvieren. Von den Wahl-Modulen (SE oder VL + UE) müssen 4 gewählt werden; Module, die gemäss Vorlesungsverzeichnis BA-Studierenden vorbehalten sind, werden nicht angerechnet. Alternativ zum Wahl-Pflicht-Modul Feldforschung kann das Wahl-Pflicht-Modul Museumspraktikum gewählt werden. (Das Wahl-Pflicht-Modul Feldforschung bzw. Museumspraktikum wird in Absprache mit der betreuenden Lehrperson gebucht und absolviert. Über die Anerkennung anders zustande gekommener Feldforschungen und Museumspraktika entscheidet die Seminarleitung.) Schwerpunkt des Masterstudiums bildet die Feldforschung bzw. das Museumspraktikum, welche in der Regel die Grundlage der Masterarbeit bilden. Die abschliessende modulübergreifende Prüfung besteht aus einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung und zwei mündichen Prüfungen von je ½ Stunde Dauer.

Zur Wegleitung
Die Wegleitung HS 11/FS12 gilt für alle Studierenden, die im HS 11 mit dem Masterstudium beginnen.

Zur Studienordnung
Die Studienordnung HS 11 gilt für alle Studierenden, die im HS 11 mit dem Masterstudium beginnen.

Die Studienordnung HS 09/FS10 gilt für alle Studierenden, die vor HS 11 mit dem Masterstudium begonnen haben, da der MA erst zu diesem Zeitpunkt seine definitive Gestalt angenommen hat.

MA Nebenfach 30

Ethnologie kann im Rahmen eines Masterstudiengangs studiert und mit einem Master of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (MA) abgeschlossen werden. Der Abschluss des Masterstudiums im Grossen Nebenfach erfordert mindestens 30 KP. Das Grosse Nebenfach Ethnologie ist konsekutiv: Voraussetzung für das Master-Studium ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Ethnologie im Umfang von mindestens 60 KP.

Im Masterstudium NF 30 wird den Studierenden Spezialwissen in ausgewählten Gebieten der Ethnologie, erweiterte Kompetenz im kritischen Umgang mit Methoden und Theorien sowie fortgeschrittene Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt. Von den Wahl-Modulen (SE oder VL + UE) müssen 3 gewählt werden. Hinzu kommt ein Modul aus dem Studium generale (2 KP). Module, die gemäss Vorlesungsverzeichnis BA-Studierenden vorbehalten sind, werden nicht angerechnet. Die Module können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es sind keine Praktika vorgesehen. Die modulübergreifende Prüfung besteht aus einer 2-stündigen schriftlichen Prüfung und einer mündlichen Prüfung von ½ Stunde Dauer.

Zur Wegleitung
Die Wegleitung HS 11/FS12 gilt für alle Studierenden, die im HS 11 mit dem Masterstudium beginnen.

Zur Studienordnung
Die Studienordnung HS 11 gilt für alle Studierenden, die im HS 11 mit dem Masterstudium beginnen.

Die Studienordnung HS 09/FS10 gilt für alle Studierenden, die vor HS 11 mit dem Masterstudium begonnen haben, da der MA erst zu diesem Zeitpunkt seine definitive Gestalt angenommen hat.

MA Nebenfach 15

Ethnologie kann im Rahmen eines Masterstudiengangs studiert und mit einem Master of Arts in Sozialwissenschaften / Social Sciences (MA) abgeschlossen werden. Der Abschluss des Masterstudiums im Kleinen Nebenfach erfordert mindestens 15 KP. Das Kleine Nebenfach Ethnologie ist konsekutiv: Voraussetzung für das Master-Studium ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Ethnologie im Umfang von mindestens 30 KP.

Im Masterstudium NF 15 wird den Studierenden Spezialwissen in ausgewählten Gebieten der Ethnologie und erweiterte Kompetenz im kritischen Umgang mit Methoden und Theorien vermittelt. Von den Wahl-Modulen (SE oder VL + UE) müssen 2 gewählt werden. Hinzu kommt ein Modul aus dem Studium generale (2 KP). Module, die gemäss Vorlesungsverzeichnis BA-Studierenden vorbehalten sind, werden nicht angerechnet. Die Module können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es sind keine Praktika vorgesehen. Die modulübergreifende Prüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung.

Zur Wegleitung
Die Wegleitung HS 11/FS12 gilt für alle Studierenden, die im HS 11 mit dem Masterstudium beginnen.

Zur Studienordnung
Die Studienordnung HS 11 gilt für alle Studierenden, die im HS 11 mit dem Masterstudium beginnen.

Die Studienordnung HS 09/FS10 gilt für alle Studierenden, die vor HS 11 mit dem Masterstudium begonnen haben, da der MA erst zu diesem Zeitpunkt seine definitive Gestalt angenommen hat.